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Schülerjobs In den Ferien Kasse machen

In den Ferien schnell die Finanzen aufbessern? Wer als Schüler seinen Eltern nicht auf der Tasche liegen will, kommt um einen Sommerjob nicht herum. stern.de sagt, worauf Schüler bei Steuern, Versicherungen und Arbeitsschutz achten müssen.
Von Midia Nuri

Die Sommerferien haben begonnen - sechs Wochen frei. Zeit, in Urlaub zu fahren oder Kino und Freibad zu besuchen. Aber nur, wenn das Geld dafür da ist, was es oft nicht ist. Daher nutzt schätzungsweise ein gutes Drittel der deutschen Schüler die Ferienzeit, um zu jobben. Als Eisverkäufer oder Kellner, in Gärtnereien oder als Landwirtschaftshelfer beim Bauern, als Postsortierer, Lagerhilfe oder auch Regallauffüller in einem Supermarkt.

Studenten bekommen oft den Vorzug

Der klassische Ferienjob von mehreren Wochen Dauer ist dabei in den vergangenen Jahren zunehmend selten geworden, weiß Nicole Cuvelier von der Bundesagentur für Arbeit zu berichten. Und zwar nicht nur für Schüler, sondern auch beispielsweise für Studenten. Das erschwert Schülern die Jobsuche. Vor allem wegen der einschränkenden Jugendarbeitsschutzbedingungen geben Unternehmen oft Studenten den Vorzug.

Der Trend geht zu regelmäßiger und längerfristiger Beschäftigung - für alle Jobber, auch für Schüler. "Häufig wollen die Firmen die Jugendlichen nicht erst lange einarbeiten, um sie dann nach sechs Wochen wieder zu verlieren", begründet es Cuvelier. Lieber greifen die Unternehmen und Geschäftsleute auf ihren festen Stamm an regelmäßigen Aushilfen zurück. "Wenn dann gesucht wird, läuft das unmittelbar über Beziehungen", weiß Cuvelier. Haben Schüler daher erst einmal einen Ferienjob an Land gezogen, werden sie ihn mit etwas Glück auch in den kommenden Ferien ausüben können. stern.de beantwortet die wichtigsten Fragen rund um Steuern, Versicherungen und Arbeitsschutz.

Wo finden Schüler Jobs?

Gerade für Schüler empfiehlt es sich, unmittelbar bei den Unternehmen und Geschäften vor Ort nach einem Ferienjob zu fragen. Natürlich findet sich das ein oder andere aussichtsreiche Angebot auch über Kleinanzeigen in Zeitung oder Internet sowie über die Jobvermittlungen der Arbeitsagenturen. Hilfreich bei der Suche sind auch Internetportale wie etwa www.ferienjob.de oder www.ansus.dewww.ansus.de.

Wer darf was?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt unter anderem, was Schüler dürfen sowie, welche Schutzvorkehrungen Arbeitgeber für sie treffen müssen. Jugendliche dürfen überhaupt erst ab dem 13. Lebensjahr arbeiten - und das auch nur, wenn ihre Eltern schriftlich zustimmen. Die Arbeit darf nach dem JArbSchG nur leichte Tätigkeiten umfassen, wie etwa Zeitungen austragen und Babysitten, aber auch Tierpflege, Gartenarbeit oder etwa Erntehilfe oder Kellnern.

Als leichte Tätigkeiten betrachtet das Gesetz Arbeiten, die "Sicherheit, Gesundheit und Entwicklung von Jugendlichen nicht nachteilig beeinflussen". Sie schränken darüber hinaus die Möglichkeiten für Schulbesuch, Ausbildung und Ausbildungsvorbereitung nicht ein und lassen dem Jugendlichen die Kapazität, "dem Unterricht mit Nutzen zu folgen".

Für 13- bis 14-Jährige darf die Arbeit nicht länger als zwei Stunden täglich dauern. 15- bis 18-Jährige dürfen bis zu acht Stunden täglich arbeiten. Die Arbeitszeit muss aber zwischen sechs und 20 Uhr liegen. Ab 18 Jahren gelten die Jugendarbeitsschutzbestimmungen nicht mehr. Jobs dürfen sie an bis zu 50 Arbeitstagen im Jahr ausüben. Was darüber hinaus geht, gilt nicht mehr als Ferienjob.

Welche Ausnahmen gibt es?

Was die Lage der Arbeitszeiten betrifft, sind Ausnahmen bereits im Jugendarbeitsschutzgesetz vorgesehen. Im Gaststätten- und Schaustellergewerbe dürfen Jugendliche bis 22 Uhr und in mehrschichtigen Betrieben sogar bis 23 Uhr arbeiten. In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche zwischen fünf und 21 Uhr ranklotzen und in Bäckereien und Konditoreien ebenfalls ab fünf Uhr morgens oder ab vier Uhr, wenn sie bereits 17 Jahre alt sind.

Ausnahmen vom Wochenendarbeitsverbot sieht das Gesetz für verschiedene Einsatzbereiche vor, wie etwa den Familienhaushalt, die Gastronomie, Pflegeeinrichtungen, Landwirtschaft und Tierhaltung oder etwa auch im Sportbereich. Arbeiten Jugendliche beispielsweise am Wochenende als Kellner, müssen sie dafür jedoch mindestens zwei Wochenenden im Monat frei bekommen.

Was sagt das Arbeitsrecht?

Bei viereinhalb Stunden Arbeitszeit müssen die Jugendlichen mindestens 15 Minuten Pause machen, bei mehr als sechs Stunden steht ihnen eine Stunde Pause zu. Schwere oder gesundheitsschädliche Arbeiten, etwa mit Chemikalien, sind tabu - für alle Altersgruppen. Grundsätzlich sollte immer ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen werden, der neben Verdienst, Arbeitszeiten, Arbeitsort, Zulagen und Urlaub auch die konkrete Tätigkeit regelt.

Wie viel dürfen Schüler verdienen?

Damit die Eltern weiter Kindergeld oder einen steuerlichen Kindergeldausgleich bekommen, dürfen Schüler nicht mehr als 7688 Euro jährlich verdienen. Sonst bekommen die Eltern den Zuschuss gestrichen. Ärgerlich, wenn der Schüler dann nur wenige Euro zuviel kassiert hat. Immerhin liegt das Kindergeld derzeit bei 1848 Euro. Fällt das Kindergeld weg, können Eltern zudem manche außergewöhnliche Belastung nicht mehr steuerlich geltend machen. Der steuerliche Ausbildungsfreibetrag etwa für Jugendliche in der Ausbildung entfällt bereits, wenn der Schüler 1848 Euro jährlich verdient.

Wer als Schüler oder Azubi Bafög bekommt, darf bis zu 4206 Euro jährlich hinzuverdienen, monatlich also bis zu 350,55 Euro. Alles was darüber liegt, wird auf das Bafög angerechnet - es gibt also weniger Unterstützung.

Das Einkommen von Schülern, deren Eltern von Arbeitslosengeld (ALG) II leben, wird mit der Regelleistung verrechnet. Das ist bitter, denn sie dürfen nur 100 Euro voll für sich behalten und bekommen von jedem zusätzlichen Euro 80 Prozent vom ALG II abgezogen. Von 400 verdienten Euro bleiben also gerade einmal 160 Euro übrig. Damit lohnt sich die Arbeit gerade für die ärmsten Schüler am wenigsten.

Wie sind Schüler versichert?

Schüler sind über die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung versichert. Die greift auch während der Ferien. Für den versicherten Schüler ist sie gratis. Für die Dauer des Ferienjobs versichert der Arbeitgeber den Schüler über die Berufsgenossenschaft. Auch das kostet den Schüler keinen Cent. Der Versicherungsschutz umfasst jeden Arbeitstag und gilt auch auf dem Weg zur Arbeitsstelle und zurück nach Hause. Auch auf beruflich verursachte Erkrankungen erstreckt sich der Schutz. Kranken- und pflegeversichert sind Schüler ohnehin, beispielsweise über die Familienversicherung. Hieran ändert ein Ferienjob nichts.

Werden Sozialabgaben fällig?

Bei kurzfristigen Beschäftigungen und Jobs mit einem Verdienst von 50 Euro und 400 Euro bei Minijobs werden für Schüler keine Sozialbeiträge fällig. Die meisten Ferienjobber vereinbaren mit ihren Arbeitgebern eine kurzfristige Beschäftigung für längstens zwei Monate am Stück oder insgesamt 50 Arbeitstage pro Jahr. Werden diese Zeiten auch bei mehreren Beschäftigungen in einem Jahr nicht überschritten, spielen Gehalt und Arbeitsstunden keine Rolle, und der Job bleibt sozialversicherungsfrei.

Wer als Schüler einen Minijob ausübt, für den gelten dieselben Konditionen wie für Nicht-Studenten auch. Der Arbeitgeber meldet den geringfügig Beschäftigten bei der Minijobzentrale der Bundesknappschaft an. Dort zahlt er für ihn Pauschalbeiträge ein: elf Prozent für die Krankenkasse - auch wenn der Student in der studentischen Pflichtversicherung ist -, 12 Prozent für die Rentenversicherung und zwei Prozent Lohnsteuerpauschale. Rentenansprüche erwerben Minijobber nicht, aber wie alle Minijobber, können auch Schüler den Beitrag aufstocken und so Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben.

Müssen Steuern gezahlt werden?

Bis zu einem Monatlohn von 899 Euro - dem steuerlichen Existenzminimum - ist das Jobben lohnsteuerfrei. Wenn der Verdienst diese Summe übersteigt, muss der Arbeitgeber die Lohnsteuer abführen. Am Ende des Jahres bekommen Schüler sie aber zurück - zumindest bei einem Bruttolohn bis zu 10.700 Euro jährlich. Allerdings nur, wenn sie eine Lohnsteuerkarte vorgelegt haben - das sollten sie also tun.

Wer hilft bei Problemen?

Als erstes können und sollten Jugendliche mit ihren Eltern oder einem anderen vertrauten und wohlgesonnenen Erwachsenen sprechen. In Betrieben mit Betriebsrat und dazugehöriger Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) bietet sich diese als Anlaufstelle bei Problemen an.

Gibt es Streit mit dem Arbeitgeber, lohnt sich ein Gang zum Amtsgericht. Die Amtsgerichte bieten jedem Bürger kostenlose Beratungssprechstunden zu allen erdenklichen Rechtsfragen an. Wer über seine Eltern eine Rechtsschutzversicherung hat, der geht mit dem Gang zum Rechtsanwalt kein Risiko ein. Die Kosten für die Erstberatung legt die Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) fest: auf nicht mehr als 190 Euro plus Mehrwertsteuer, eventuell günstiger. Kommt es zu einem Verfahren, werden die Kosten für die Erstberatung mit späteren Gebühren verrechnet.

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