Umziehen ist teuer! Wenigstens können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten steuerlich absetzen, wenn der Umzug berufliche Gründe hat - z.B. um einen neuen Job anzutreten. Im Einzelnen sind das:
Beförderungskosten
Alle Kosten, welche durch die Beförderung des Umzugsgutes vom alten zum neuen Wohnort entstehen. Dies kann sowohl die Rechnung des Speditionsunternehmens sein oder Benzinrechnungen des eigenen Pkws oder die Leihgühren für einen Kleintrasporter.
Reisekosten
Alle Reisekosten zum neuen Wohnort.
Mietentschädigung
Zahlen Sie doppelt Miete, könne Sie die Mietkosten für die alte Wohnung absetzen aber nur für maximal sechs Monate.
Maklergebühren
Auch ortsübliche Maklergebühren und Courtage für Wohnungen und Garagen könne eingereicht werden.
Weitere Umzugskosten
Informationen über weitere Möglichkeiten damit Steuern zu sparen, informiert sie die kostenlose Broschüre »Umzug und Steuern«. Diese gibt es gegen einen mit 1,10 Mark frankierten Rückumschlag beim
Präsidium des Bundes der Steuerzahler
Adolfsallee 22
65185 Wiesbaden.