Urteil: Umzug in Wohnung mit Arbeitszimmer kann nicht von der Steuer abgesetzt werden
Wer in eine andere Wohnung zieht, um dort ein Arbeitszimmer einzurichten, kann die Ausgaben für den Umzug nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhof (BFH) in München hervor. Das gelte auch, wenn der Steuerpflichtige wie in der Corona-Pandemie im Homeoffice arbeiten muss oder so sein Berufs- und Familienleben zu vereinbaren versucht. (Az.: VI R 3/23)