Urteil: Miete für Stellplatz bei Zweitwohnung kann steuerlich abgesetzt werden
Die Miete für einen Stellplatz bei der Zweitwohnung kann von der Steuer abgesetzt werden. Sie fällt nicht unter die Unterkunftskosten, die mit höchstens 1000 Euro im Monat angesetzt werden können, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. Es ging um einen angestellten Verkaufsleiter aus Niedersachsen, der aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in Hamburg brauchte. (Az. VI R 4/23)