Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs hat viele Experten überrascht. Auch der Bund der Steuerzahler hatte erwartet, dass das Gericht den Solidarzuschlag vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lässt.
Video Bundesfinanzhof bestätigt überraschend Solidaritätszuschlag

STORY: Am Montag hat in München der Bundesfinanzhof die Rechtmäßigkeit des Solidaritätszuschlages bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer bestätigt. Volker Pfirrmann, Gerichtssprecher: „Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Solidaritätszuschlag in den Jahren 2020 und 2021 noch nicht verfassungswidrig war. Denn in diesen Jahren gab es nach wie vor eine finanzielle Sonderlast im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung. Allerdings darf jetzt der Solidaritätszuschlag auch nicht ewig erhoben werden. Der Gesetzgeber muss im Jahr 2024 prüfen, ob die Voraussetzungen für den Solidaritätszuschlag noch gegeben sind.“ Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs dürfte viele Experten überrascht haben. Auch der Bund der Steuerzahler hatte erwartet, dass das Gericht den Solidarzuschlag vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lässt. Reiner Holznagel, Präsident Bund der Steuerzahler: „Uns ging es und uns geht es um Ordnung im Steuerrecht. Wir brauchen hier Klarheit. Wir brauchen Transparenz. Der Solidaritätszuschlag hat sich als versteckte Reichensteuer entpuppt. Das soll dann auch so betitelt werden. Aber wir müssen sehr vorsichtig sein, denn viele Menschen, die nicht reich sind, zahlen auch weiterhin den Soli, beispielsweise über die Abgeltungssteuer, wenn sie geringe Kapitalerträge haben. Also an dieser Stelle muss man deutlich sagen, dass es ein wenig schon vernebelt ist, wie hoch die Belastung ist. Und deswegen wollten wir dies klären lassen. Und deswegen werden wir auch weiter darüber nachdenken, ob wir an dieser Stelle aufhören.“ Bei dem Solidaritätszuschlag geht es um jährliche Einnahmen des Bundes von etwa elf Milliarden Euro. Seit 2021 müssen nur noch Spitzenverdiener und auch Kapitalgesellschaften den Zuschlag von bis zu 5,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftsteuer zahlen. Etwa 90 Prozent der Steuerpflichtigen sind davon befreit. Das vor dem Bundesfinanzhof klagende Ehepaar hatte deswegen argumentiert, dies sei eine unrechtmäßige Ungleichbehandlung aller Steuerpflichtigen. Zudem sei der derzeit geltende Solidaritätszuschlag 1995 zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt worden. Mit dem Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 sei daher auch der Solidarbeitrag hinfällig. In der juristischen Fachwelt wurde diese Meinung vielfach geteilt.