Der Bundesfinanzhof hält den Solidaritätszuschlag weiterhin für rechtmäßig. In einer am Montag verkündeten Entscheidung wiesen die obersten deutschen Finanzrichter die Klage eines Ehepaars aus Bayern ab. Dieses hatte gegen die Zahlung des Solidaritätszuschlags in den Jahren 2020 und 2021 geklagt.
Bundesfinanzhof: Solidaritätszuschlag ist rechtmäßig
Hätte der Bundesfinanzhof den Zuschlag für verfassungswidrig gehalten, hätte sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe damit befassen müssen. Eine Vorlage des Falls beim Bundesverfassungsgericht sei aber nicht geboten, entschied nun der Bundesfinanzhof.
Strom- und Heizkosten: Mit diesen Tricks kann ein Haushalt 1000 Euro sparen

Dusch-Appelle von Politikern mögen hilflos klingen. Tatsächlich sehen aber auch die Warentest-Experten hier das größte Sparpotenzial im Alltag. Allein der Einbau eines Sparduschkopfs kann die Stromkosten einer dreiköpfigen Familie um 500 Euro im Jahr senken, da der Durchlauferhitzer weniger Wasser erwärmen muss. Wenn die Familienmitglieder jetzt noch kürzer (sechs statt zehn Minuten) und nur ein Grad kühler duschen, steigt die Ersparnis auf rund 700 Euro. Wer sein Wasser mit Gas erwärmt, kann mit denselben Maßnahmen natürlich ebenfalls Geld sparen.
Im Gegensatz zu den Klägern befanden es die Finanzrichter für unerheblich, ob die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag für den Aufbau Ost genutzt werden oder nicht. Dies liege in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers. Die Bundesregierung dürfe den Solidaritätszuschlag wegen des erhöhten Finanzbedarfs für die Einheit demnach weiter erheben, auch wenn es keinen Solidarpakt mehr gibt.
Der Bund der Steuerzahler hatte das Klägerpaar unterstützt und darauf gesetzt, Entlastungen für die Steuerzahler juristisch durchsetzen zu können.
Im Gesetz zur Rückführung des Solidaritätsausgleichs aus dem Jahr 2019 beschloss die damalige Große Koalition, dass Besserverdiener – die oberen zehn Prozent der Einkommen – den Zuschlag weiter zahlen müssen, die übrigen 90 Prozent wurden ausgenommen. Der Bund hatte laut Bundesfinanzhof zuletzt elf Milliarden Euro jährlich mit der Abgabe eingenommen.