Das Landgericht Aschaffenburg hat eine Frau wegen der Tötung ihrer psychisch kranken und pflegebedürftigen Mutter zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer ging nach Gerichtsangaben vom Dienstag von Totschlag in einem minder schweren Fall aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte auf vier Jahre und zehn Monate Haft plädiert, die Verteidigung auf Freispruch, weil die Frau zum Zeitpunkt der Tat nicht steuerungsfähig gewesen sei.