Prozess um Werbungskosten Fußball-Profi will Sky-Abo von der Steuer absetzen

Ganz schön dreist: Ein Profikicker aus der Zweiten Liga hat versucht, sein Sky-Abo als Werbungskosten abzusetzen. Seine. Mit einer eigentlich ganz findigen Begründung.

Sich durch den deutschen Steuerdschungel zu kämpfen, ist gar nicht so einfach. Manch einer wird aber auch kreativ, wenn es darum geht, etwas mehr Geld für sich herauszuschlagen und weniger vom hart erarbeiteten Einkommen dem Staat zu überlassen. Ein Profi-Fußballer eines Zweitliga-Vereins hatte eine besonders findige Idee und wollte sein Abo beim Bezahl-Sender Sky von der Steuer absetzen. Doch das Finanzgericht Münster zeigte ihm nun die Grenzen seines Erfindungsreichtums auf.

In einem Urteil vom 24. März hat das Gericht entschieden, dass die Kosten für das Sky-Abo keine Werbungskosten eines Berufsfußballers darstellen. Der Profikicker kann das Bezahl-TV-Abo also nicht ohne weiteres von der Steuer absetzen. Der Zweitliga-Spieler hatte geklagt, weil sein zuständiges Finanzamt die Aufwendungen von jährlich 658,80 Euro im Jahr 2011 nicht anerkannt hatte.

"Schulung im Verein reicht nicht mehr"

Die Begründung des Fußballers für seine Forderung ist erstaunlich. Er gab an, dass Schulungen im eigenen Verein mittlerweile nicht mehr ausreichen würden. Um sich auf die zahlreichen veränderten Spielsysteme der Gegner einstellen zu können, müsse er sich täglich selber schulen. Nur so könne er auf einem entsprechenden Niveau mithalten. Wichtig für ihn waren angeblich taktische und spielerische Maßnahmen der gegnerischen Mannschaften und des eigenen Gegenspielers. Deshalb müsse er Spiele der 1. und 2. Bundesliga und des DFB-Pokals ansehen, die größtenteils nur auf Sky zu sehen gewesen seien.

Das Gericht mochte dies nicht nachvollziehen und folgte der Einschätzung des Finanzamtes. Schließlich würde der Fußball-Profi auch Spiele der 1. Bundesliga und der Champions League ansehen können, obwohl er hoher Wahrscheinlichkeit nach nicht gegen Mannschaften und Spieler aus diesen Wettbewerben antrete. Auch umfasste das Abo die Pakete Sky Welt, Film und Sport. Er konnte also auch Spielfilme oder etwa Golf anschauen. Daher könne ein privates Interesse an dem Abo nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Auch das Finanzamt hatte der Darstellung des Fußballers widersprochen und war der Ansicht, er habe das Abo abgeschlossen, weil er einfach Spaß am Fußball habe – wie viele andere auch. Weil er keine konkreten Angaben zur tatsächlichen Nutzung machte, urteilte das Finanzgericht Münster gegen den Fußballer. Die Kosten des Abos seien der privaten Lebensführung zuzuordnen.

mka mit DPA

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