Ziel der von der Rürup-Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen ist es, den Renten-Beitragssatz bis zum Jahr 2030 nicht über 22 Prozent steigen zu lassen. Derzeit beträgt er 19,5 Prozent. Ohne Gegensteuern würde bei dem unterstellten demographischen und ökonomischen Szenario der Beitragssatz auf mehr als 24 Prozent steigen und das Rentenniveau sinken. Die Vorschläge:
- Das gesetzliche
RENTENEINTRITTSALTER
soll von derzeit 65 auf 67 Jahre angehoben werden. Dies soll aber erst von 2011 bis 2035 in kleinen Schritten von einem Monat pro Jahr erfolgen. Für eine längere Lebensarbeitszeit müssten Anreize für Arbeitnehmer geschaffen werden.
- Auch bei 67 Jahren soll wie bisher ein um drei Jahre
VORGEZOGENER RENTENBEZUG
möglich sein unter Inkaufnahme von Abschlägen. Die geltende Abschlagshöhe von 0,3 Prozent für jeden Monat früheren Rentenbeginns gilt als ausreichend. Ausnahmen darf es nicht geben.
- Bei der Rentenanpassungsformel soll die Berechnungsgrundlage umgestellt und ein
NACHHALTIGKEITSFAKTOR
eingeführt werden. Dieser bewirkt, dass die jährliche Rentenanpassung reduziert wird, wenn immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner versorgen müssen. Die Rentenanpassung soll sich künftig an der Entwicklung der versicherungspflichtigen Entgelte orientieren und nicht mehr an den Bruttoeinkommen aller Beschäftigten.
- Die Kommission geht davon aus, dass die RENTENANPASSUNG 2004 um ein halbes Jahr auf Januar 2005 verschoben wird. Damit könnte der Beitragssatz dauerhaft um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte gesenkt werden.
- Zu den
AUSWIRKUNGEN
gehört, dass das
BRUTTO-STANDARDRENTENNIVEAU
von derzeit 48 Prozent der durchschnittlichen Bruttolöhne bis zum Jahr 2030 auf 41,6 Prozent sinkt. Ein Rückgang auf 42 Prozent wäre auch ohne Gegenmaßnahmen zu erwarten. Denn der größte Teil der Einschränkungen ist schon in geltendem Recht angelegt. Dennoch soll die Kaufkraft der Renten nicht sinken. Die um die Preissteigerung bereinigte Bruttorente würde von heute monatlich 1170 Euro auf 1430 Euro im Jahr 2030 steigen. Ohne Maßnahmen läge sie bei 1500 Euro.
- Die
SCHWANKUNGSRESERVE
in der gesetzlichen Rentenversicherung soll aufgestockt werden, sobald dies ohne höhere Beitragssätze möglich ist. Der Berechtigtenkreis für eine Förderung zur
RIESTER-RENTE
soll auf alle Steuerzahler ausgeweitet werden.
- Ein
SYSTEMWECHSEL
zu einer steuerfinanzierten Grundrente wird
ABGELEHNT
, ebenso die selektive Kürzung der Rentenleistungen für höhere Einkommensgruppen. Eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze oder die Einbeziehung weiterer Einkunftsarten in die Beitragspflicht würde aus Sicht der Kommission nur vorübergehend niedrigere Beitragssätze ermöglichen. Die Ausweitung der Versicherungspflicht auf Beamte und Selbstständige bewirke nur vorübergehend Entlastung.
- Um die Lasten zwischen Alt und Jung gerechter zu verteilen, sollen Rentner von 2010 an zusätzlich zum Beitrag zur
PFLEGEVERSICHERUNG
einen von ihnen allein finanzierten Ausgleichsbeitrag von zwei Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens zahlen. Da Rentner die Hälfte des allgemeinen Pflege-Beitragssatzes selbst tragen müssen, steigt ihr eigenfinanzierter Gesamtbeitragssatz auf 2,6 Prozent. Dies bedeutet für die Standardrente eine zusätzlich Belastung von 20 Euro pro Monat.