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Gebühr gegen "Beratungsdiebstahl" Im Laden informieren, im Internet bestellen? Nicht mit diesem Händler!

Jürgen Weferling hält eine Säbelsäge in der Hand
Jürgen Weferling mit einer Säbelsäge. Wenn der Geschäftsführer des Baumarkts Ludwig Ohlendorf Kunden über Produkte aus seinem Sortiment genau informiert, müssen sie dafür eine Gebühr zahlen
© Christophe Gateau / DPA
Einzelhändler kennen das: Ein Kunde lässt sich ausführlich beraten und verschwindet dann auf Nimmerwiedersehen, das Produkt wird online gekauft. Ein findiger Händler aus Braunschweig hat jetzt ein Mittel dagegen.

Mit einer Gebühr will ein Braunschweiger Geschäftsinhaber verhindern, dass Kunden sich gratis bei ihm informieren und dann im Internet bestellen. "Wegen erhöhtem Beratungsdiebstahl sehen wir uns gezwungen, ab sofort eine Beratungsgebühr von 10 Euro zu erheben", steht auf einem Schild in dem Geschäft für Maschinen, Werkzeuge und Elektrogeräte in der Innenstadt.

"Zu 99 Prozent sind die Rückmeldungen positiv", sagte Inhaber Jürgen Weferling. Auf der gerade beendeten Einkaufsmesse Infa in Hannover sei er oft auf seine Idee angesprochen worden. Ein Bericht der "Braunschweiger Zeitung" über die seit Beginn des Jahres laufende Aktion habe auch zu viel bestärkendem Feedback geführt. Also bleibt der Geschäftsmann bei der Gebühr, die er aber eher als Hinweis für die Kunden versteht, mit dem Thema sensibler umzugehen.

Verbraucherschützer zeigen Verständnis, stellen aber den Erfolg infrage: "Möglicherweise weicht manch ein Kaufinteressent auf größere Ketten aus, die es nicht nötig haben, eine Beratungsgebühr zu erheben", sagte Mona Semmler von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. "Beratungsdiebstahl" wurde laut niedersächsischer Industrie- und Handelskammer (IHKN) in den Anfängen des Online-Handels von stationären Händlern häufiger als Problem benannt, hat sich inzwischen aber relativiert.

anb DPA

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