Warten auf den Anschluss Kein Internet, kein Festnetz? So vermeiden Sie den typischen Umzugs-Ärger

Wer umzieht, muss manchmal wochenlang auf Telefon- und Internetanschluss warten. Aboalarm-Chef Bernd Storm van's Gravesande erklärt, wie sich das vermeiden lässt. Außerdem: Darf der Anbieter den Vertrag bei Umzug verlängern? Wann darf ich außerordentlich kündigen?

Wer umzieht und seinen Internet- und Telefonvertrag auch in der neuen Wohnung nutzen will, hat es oft nicht leicht. Selbst wenn der nervige Papierkram erledigt ist, muss man darum bangen, ob man auch wirklich wie gehabt erreichbar ist und das Surfen im Internet funktioniert. Worauf Verbraucher achten müssen und welche Stolperfallen Sie kennen sollten.

Die Vorbereitungen für den Umzug

Sobald der Zeitpunkt des Umzuges feststeht, sollte auch schon der Internet- und Telefonanbieter informiert werden. In der Regel benötigen Anbieter mindestens 30 Tage vor dem Umzug einen schriftlichen Umzugsantrag. Zudem wird meist eine Gebühr für die Mitnahme des Vertrags fällig.

So auch bei O2. Der Umzugsantrag kann bei O2 nur per Post oder per Fax gestellt werden. Den Umzug des Internets selbst lässt sich O2 dann mit fast 50 Euro bezahlen.

1&1 benötigt ebenfalls eine Vorlaufzeit von mindestens 30 Tagen – besser länger. Allerdings ist zumindest ein telefonischer Umzugsantrag möglich. Die Bereitstellungsgebühr beträgt innerhalb der ersten 24 Monate der Vertragslaufzeit 59,90 Euro.

Der Telekom müssen Verbraucher drei bis vier Wochen vorher ihren Umzugswunsch mitteilen. Aber wenigstens reicht auch hier ein Anruf oder eine E-Mail bzw. ein Onlineformular aus. Hierbei sollte unbedingt die Kundenummer bereitgehalten werden ebenso die alte als auch neue Anschrift und der Wunschtermin des Umzugs. Die Telekom berechnet eine Gebühr von 69,95 Euro. Wie für den erstmaligen Anschluss muss auch für den Umzug ein Termin mit einem Techniker vereinbart werden. Je früher man der Telekom den Umzugswunsch mitteilt, desto wahrscheinlicher ist es, dass man den Termin am Wunschdatum bekommt.

Mein Anbieter sagt, der Vertrag würde sich bei Umzug verlängern - darf er das?

Spätestens seit Einführung des erneuerten Telekommunikationsgesetzes am 10. Mai 2012 darf sich der Internet- und Telefonvertrag bei Umzug nicht verlängern. Paragraf 46 Abs. 8 des TKG sagt deutlich:

Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird.

Sollte der Anbieter dennoch versuchen, den Vertrag zu verlängern, sind Verbraucher gut dazu beraten, ihn deutlich auf die aktuelle Gesetzeslage hinzuweisen.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug?

Auch auf diese Frage bietet Paragraf 46 Abs. 8 des TKG eine Antwort. Denn dort heißt es: 

Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.

Es ist immer dann möglich außerordentlich zu kündigen, wenn am neuen Wohnort keine Leistung vom alten Anbieter in Anspruch genommen werden kann. Eine Kündigung ist aber auch dann möglich, wenn nur eine geringere Geschwindigkeit am neuen Wohnort verfügbar ist. Mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalendermonats haben Verbraucher dann die Möglichkeit zu kündigen.

Der geglückte Umzug – wenn Anbieter Nutzern den Wohnungswechsel erleichtern

Nicht immer müssen ein Umzug und die damit verbundene Mitnahme des Internet- und Telefonvertrags kompliziert sein. Diese Erfahrung machte eine Nutzerin von aboalarm bei ihrem Umzug mit dem relativ unbekannten Münchner Anbieter namens Cablesurf.

Etwa drei Wochen vor dem geplanten Umzugstermin rief sie bei ihrem Anbieter an, um zu fragen, ob sich der Vertrag am neuen Wohnort fortführen ließe. Da Cablesurf im neuen Haus schon vertreten war, musste sie lediglich eine E-Mail mit dem genauen Umzugsdatum, der bisherigen und der neuen Adresse an den Kundensupport schicken. Ein paar Stunden später rief ein Support-Mitarbeiter an und bestätigte, dass der Anschluss am gewünschten Datum in der neuen Wohnung verfügbar sei. Die Nutzerin war zunächst mehr als skeptisch, ob wirklich alles einwandfrei ablaufen würde. Denn auch ein Techniker war nach Angaben des Support-Mitarbeiters nicht nötig. Sie wurde jedoch positiv überrascht: Wie vom Mitarbeiter versichert, musste sie lediglich den Stecker einstecken - ganz ohne Techniker und nervenaufreibende Terminfindung – und zwei Minuten später hatte Sie in der neuen Wohnung Internet.

Natürlich hatte sie großes Glück, dass der Anschluss bereits vorhanden war. Zudem kam hinzu, dass sie ihr Internet per Kabel bezog - dort funktioniert ein Umzug in der Regel einfacher als bei einem DSL-Anschluss. Dennoch: Damit es auch in Zukunft für alle Verbraucher ein Leichtes ist, sollten sie die oben genannten Stolpersteine stets im Hinterkopf behalten. 

Gastautor Bernd Storm van's Gravesande ist Mitgründer und Geschäftsführer des Online-Kündigungsdienstes aboalarm und schreibt für den stern regelmäßig über Verbraucherthemen.