Die Verbraucher-Zentrale Hessen hält eine Privathaftpflichtversicherung für unverzichtbar. "Ein Haftpflichtschaden kann eine Menge Geld kosten", warnen die Verbraucherschützer. Unter Umständen zahle man ein Leben lang und selbst Erben könnten noch zu Leistungen herangezogen werden.
Wer anderen schadet, muss dafür zahlen
Die hessischen Verbraucherschützer wiesen darauf hin, dass Schäden, die einem anderen schuldhaft zugefügt wurden, nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und anderen Gesetzen zu ersetzen sind. Dabei könnten auf einen Unfallverursacher beispielsweise die Erstattung von Krankenhauskosten, Verdienstausfall oder einer Rente zukommen.
Haftung mit gesamtem Vermögen
"Eine Pflicht zur Haftung kann katastrophale Folgen haben", so die Verbraucherzentrale. Der Unfallverursacher haftet nämlich mit seinem gesamten Vermögen und, bis zur Pfändungsfreigrenze, auch mit seinem Einkommen. Dies gelte zum Beispiel auch für Verkehrsunfälle, die von Fußgängern etwa durch Unaufmerksamkeit verursacht werden, erklärten die Verbraucherschützer.
Deckungssumme möglichst hoch
"Eine Privathaftpflichtversicherung ist für jeden unverzichtbar und für wenig Geld zu haben", meinten sie. Dabei sollte die Versicherungssumme so hoch wie möglich sein, mindestens aber 2,5 Millionen Euro betragen. Da die Höhe der Versicherungsprämien bei gleicher Leistung unterschiedlich seien, lohnt sich der Vergleich der Angebote verschiedener Haftpflichtversicherer.
Konsumentenschützer beantworten Fragen
Fragen dazu beantwortet die Verbraucher-Zentrale Hessen den Angaben zufolge montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr unter der Rufnummer 0190 / 873 282 (1,86 Euro pro Minute). Die Beratungsgebühr ist in der Telefongebühr bereits enthalten.