Um im Alter Rente zu beziehen, müssen mindestens fünf Jahre lang Beiträge bezahlt worden sein, so das Magazin »DM« in seinem Sonderheft »Ihr Vermögen«. Leider erreichen oft Frauen diese Zahl nicht. Freiwillige Zahlungen könnten in solchen Fällen zumindest eine Mindestrente sichern.
Lücke schließen
So würden etwa dem Rentenkonto einer nicht-berufstätigen Mutter mit drei Kindern für Geburten vor dem Jahr 1992 drei Jahre Kindererziehungszeit gutgeschrieben. Die Lücke von zwei Jahren könnte mit freiwilligen Beitragszahlungen geschlossen werden. Der Mindestbetrag dafür liegt laut der Zeitschrift bei 120 Mark monatlich, der Höchstbetrag bei 1.662 Mark.
Zuzahlungen auch bei vorzeitiger Rente
Auch für langjährig Versicherte, die vorzeitig in Rente gehen wollen, lohnen sich freiwillige Zahlungen unter Umständen. Für eine vorzeitige Rente müssten Arbeitnehmer mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Durch lange Schulausbildungszeiten gibt es dabei allerdings immer häufiger Probleme, da Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr nur noch bis zu drei Jahren berücksichtigt werden. Versicherte können laut »DM« in solchen Fällen Beiträge bis zur Erreichung ihrer tatsächlichen schulischen Ausbildungszeit nachzahlen. Welcher monatliche Nachzahlungsbetrag dabei optimal ist, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab. Empfehlenswert ist es außerdem, sich gründlich beraten zu lassen - etwa in den Beratungsstellen der Bundesanstalt für Angestellte.