Wer sich um die Kinder kümmert oder um pflegebedürftige Angehörige, arbeitet weniger - oder gar nicht. Auch ehrenamtliche Helfer bekommen für ihre Tätigkeiten kein Gehalt. Das gilt auch für Menschen, die den Bundesfreiwilligendienst absolvieren. Und somit zahlen diese Gruppen auch nicht in die gesetzliche Rentenkasse ein. Rentenansprüche hingegen können viele trotzdem erwerben, schreiben die Experten von "Finanztest". Denn andere Stellen zahlen für sie in die Kasse. So übernimmt das der Staat für die derzeit rund 8000 Frauen und Männer, die freiwillig Wehrdienst leisten.
Mütter und Väter, die sich um den Nachwuchs kümmern, haben auch Rentenansprüche. Sie bekommen "für ein Jahr Kindererziehung Rentenanwartschaften genau in der Höhe des Durchschnittsverdieners - allerdings nicht bis die Kinder erwachsen sind, sondern nur für die ersten drei Jahre", schreiben die Warentester. Das Durchschnittseinkommen in Westdeutschland liegt derzeit bei 37.873 Euro. Für das erste Kind, das nach 1992 geboren wurde, bekommen Eltern im Westen ein monatlichen Rentenplus von 96 Euro. Für das zweite Kind gibt es 192 Euro. In Ostdeutschland gibt es für Kind 1 92 Euro pro Monat, für das zweite Kind 184 Euro monatlich.
Rentenanspruch: Pflegende Angehörige
Auch wer einen Angehörigen pflegt, bekommt ein Rentenplus. Laut der Stiftung Warentest gibt es bei Pflegegrad 2 im Westen 8,34 Euro dazu, im Osten sind es 7,96 Euro (berechnet für 2018, wenn ein Jahr gepflegt wurde). Die Rentenversicherungsbeiträge werden von der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung des Menschen, der gepflegt wird, übernommen.
Eines ist klar: Ganz einfach ist es nicht, sich im Renten-Dschungel durchzuschlagen. Doch es lohnt sich. Der Rat der Warentester: Holen Sie sich einen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung (die man auch online buchen kann). Dort werden Ansprüche geklärt und es wird nachgesehen, ob die Rentenansprüche korrekt erfasst wurden. Außerdem werden einige Rentenzeiten nicht automatisch anerkannt, sondern ein Antrag ist nötig - beispielsweise bei der Pflege von Angehörigen.
Den ganzen Ratgeber der Stiftung Warentest mit Beispielrechnungen bekommen Sie gegen Gebühr unter www,test.de.