Es ist gesetzlich vorgeschrieben, aber viele Passagiere ahnen nichts von ihrem Recht: Fluggäste haben grundsätzlich einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn ihnen oder ihrem Gepäck während der Reise etwas zustößt. Abgedeckt sind sowohl Schäden durch vermisstes Gepäck und Verletzungen durch Turbulenzen, aber auch Kaffeeflecken auf dem Anzug. Wenn zum Beispiel das Gepäck nach der Landung verschollen bleibt, haften die Fluggesellschaften diesen Angaben zufolge bei innerdeutschen Flügen bis zu einer Höhe von 1.700 Euro pro Person. Etwas komplizierter ist die Berechnung des Ersatzes bei internationalen Flugreisen: Bis etwa 27 Euro je Kilogramm Gepäck können Reisende geltend machen.
Hohe Haftung bei Verletzungen
Bei Personenschäden auf internationalen Flügen, zum Beispiel bei Verletzungen durch Turbulenzen, haften die Fluggesellschaften pro Person mit bis zu 123.000 Euro, wie es heißt. Bei höheren Ansprüchen haben die Airlines die Möglichkeit, sich von einem Verschuldensvorwurf zu entlasten. Bei innerdeutschen Verbindungen hafteten die Fluggesellschaften sogar mit bis zu 600.000 Euro pro Person.
Auch bei Überbuchung wird gezahlt
Selbst wenn kein unmittelbarer materieller oder körperlicher Schaden entsteht, kann der Flugpassagier Entschädigung bekommen, etwa dann, wenn der Flieger überbucht ist. Bei Flugstrecken bis zu 3.500 Kilometer Länge bekommt der am Boden zurückgelassene Passagier 150 Euro, bei längeren Strecken 300 Euro.
Bares Geld bei Verspätung
Auch Verspätungen bringen dem Fluggast Geld: Bei Flügen über 3.500 Kilometern und höchstens vier Stunden Verspätung macht dies den Angaben zufolge 150 Euro aus, bei kürzeren Strecken und höchstens zwei Stunden Wartezeit gibt es die Hälfte. "Dabei handelt es sich um Mindeststandards, von denen die Airlines zu Gunsten der Kunden abweichen können", hieß es.
Ausnahme bei 'privaten' Flügen
Der gesetzliche Schutz kennt den Angaben zufolge aber auch eine Ausnahme: Wer privat fliegt, etwa im firmeneigenen Jet, der muss sich entweder selbst absichern oder darauf setzen, dass der Flugzeughalter eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat.