Verbrauchertipps Bei Weihnachtsgeschenken Umtausch vereinbaren

Beim Kauf von Weihnachtsgeschenken sollte am besten sofort geklärt werden, ob der Beschenkte die Ware umtauschen kann. Daran erinnert die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in Halle.

Beim Kauf von Weihnachtsgeschenken sollte am besten sofort geklärt werden, ob der Beschenkte die Ware umtauschen kann. Daran erinnert die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in Halle.

Ein gesetzlicher Anspruch auf den Umtausch fehlerfreier Ware in einen Gutschein oder gegen Bargeld besteht nicht - stattdessen handelt es sich stets um eine Kulanzentscheidung des Händlers. Lediglich bei Geschenken, die sich als beschädigt erweisen, besteht ein Anspruch auf Gewährleistung. Wichtig ist in jedem Fall, den Kassenzettel gut aufzubewahren, da er bei Umtausch oder Reklamation ein wichtiger Beweis dafür ist, wo das Geschenk gekauft wurde, so die Verbraucherschützer.