VERSICHERUNG Freizeitsportler sollten sich unbedingt informieren

Die private Haftpflichtversicherung deckt nämlich meist nur die Schäden ab, die ein Freizeitsportler unabsichtlich in Ausübung seines Sports verursacht.

Die Verbraucherzentrale Bayern weist darauf hin, dass es gerade bei Freizeitsport auch Ausnahmen gibt: Wenn jemand im Motorboot fährt oder mit einem eigenen Surfbrett oder Segelboot unterwegs ist, wird dafür eine eigene Wassersporthaftpflichtversicherung benötigt.

Auch beim Reitsport gibt es Besonderheiten zu beachten: »Ein fremdes Pferd zu reiten ist von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Für Besitzer eines eigenen Pferdes oder eines Hundes führt kein Weg an einer Tierhalterhaftpflichtversicherung vorbei«, so die Verbraucherschützer.