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Ablehnung der Pflegestufe

Was kann man machen, wenn im MdK-Gutachten vorsätzlich Unwahrheiten aufgelistet sind, und dadurch die Pflegestufe abgelehnt wurde. Die Widerspruchsfrist ist leider abgelaufen. Konkret kann meine Mutter ihre Wohnung nicht verlassen, behauptet wird aber, sie hätte keinerlei Einschränkungen in der Mobilität, d.h. sie könne Treppen steigen und ihre Wohnung nach belieben verlassen und wieder aufsuchen. Tatsächlich muß ich meine Mutter die Stufen runter und wieder rauf tragen.


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ANTWORTEN (3)
04.04.2013, 12:08 Uhr
 
Amos

Ich empfehle, ein erneutes Pflegegutachten zu beantragen, da die Widerspruchsfrist verstrichen ist.

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04.04.2013, 13:18 Uhr
 
Amos

Manchmal ist auch ein Gespräch mit dem Mitarbeiter der Krankenkasse hilfreich.

Grundsätzlich ist beim Gutachten problematisch, daß der Antragsteller (nicht Patient!) seinen Gesundheitszustand "schönt" und sich als fitter darstellt, als es der Realität entspricht. Der Gutachter ist dabei auf die kurze Zeit seines Besuchs beschränkt und erhält u. U. ein falsches Bild. Somit könnte ein zweites Gutachten durchaus eine Pflegestufe ergeben und damit den gesundheitlichen Einschränkungen Ihrer Mutter gerecht werden.

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04.04.2013, 13:53 Uhr
 
trevou

Von vorsätzlichen Unwahrheiten hat der MDK herzlich wenig. In deinem Fall einfach einen neuen Antrag auf Pflegestufe bei der Pflegekasse stellen. Der Mitarbeiter der Pflegekasse wird nicht entgegen dem MDK-Gutachten entscheiden. Daher neuer Antrag, neue MDK-Begutachtung. Sinnvoll ist es, wenn du dich informierst welcher Hilfebedarf für eine Pflegestufe gegeben sein muss. Bei Pflegestufe 1ein Hilfebedarf von mindestens 90 Minuten, davon mindestens 45 Minuten in der Grundpflege. Und wichtig ist es auch eine Mobilitätseinschränkung zuzugeben.

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