Regelstudienzeit

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Zweitstudium "Schlupfloch" Langzeitstudiengebühr

Noch sind Gebühren für ein Erststudium an deutschen Universitäten nicht zulässig. Zur Kasse gebeten werden darf allerdings, wer ein Zweitstudium absolviert oder zu lange studiert.
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Beschluss Langzeitstudenten: Zur Kasse, bitte!

Hamburger Langzeitstudenten werden ab 2004 zur Kasse gebeten. Wer länger als die Regelstudienzeit plus vier Semester studiert, muss 1.000 Euro pro Jahr zahlen.
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STUDIUM Bildung bleibt gebührenfrei

Nach einem Beschluss der Bundesregierung werden künftig grundsätzlich keine Gebühren für ein Erststudium erhoben. Bummelstudenten sollen aber dennoch zur Kasse gebeten werden.