Noch sind Gebühren für ein Erststudium an deutschen Universitäten nicht zulässig. Zur Kasse gebeten werden darf allerdings, wer ein Zweitstudium absolviert oder zu lange studiert.
Hamburger Langzeitstudenten werden ab 2004 zur Kasse gebeten. Wer länger als die Regelstudienzeit plus vier Semester studiert, muss 1.000 Euro pro Jahr zahlen.
Nach einem Beschluss der Bundesregierung werden künftig grundsätzlich keine Gebühren für ein Erststudium erhoben. Bummelstudenten sollen aber dennoch zur Kasse gebeten werden.