Die Führerscheine in der EU sollen fälschungssicher und einheitlich werden, so will es eine EU-Richtlinie. Daher müssen in Deutschland 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Der Umtausch erfolgt in einem Stufenplan, um die Behörden nicht zu überlasten.
Papierführerscheine mussten schon umgetauscht werden. Nun sind laut ADAC die Scheckkarten-Führerscheine dran, die ab dem 1. Januar 1999 in Deutschland eingeführt wurden. Bis zum 19. Januar 2026 müssen alle Führerscheine umgetauscht werden, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden.
So können Sie Ihren Führerschein umtauschen
Um ihre Fahrerlaubnis gegen ein fälschungssicheres Exemplar umzutauschen, müssen Sie bei Ihrer Führerscheinstelle einen Antrag auf Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis stellen. Die Kosten dafür liegen bei ungefähr 25 Euro. Zudem benötigen Sie einen Personalausweis oder Reisepass sowie ein biometrisches Passfoto sowie Ihren aktuellen Führerschein. Eine Gesundheitsuntersuchung ist für den Umtausch nicht erforderlich.
Laut ADAC müssen Inhaberinnen und Inhaber eines Papierführerscheins eine Karteikartenabschrift beantragen, wenn die Fahrerlaubnis von einer anderen Behörde als der Führerscheinstelle ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde.
Wenn Sie die Umtauschfrist überschreiten, droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro.
Die Umtauschfristen im Überblick
Der Umtausch aller Führerscheine muss bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein. Ein Überblick über die Umtauschfristen der Scheckkarten-Führerscheine mit folgenden Ausstellungsjahren:
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1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
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2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
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2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
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2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
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2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
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2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
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2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
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2012 – 18.01.2013: Umtausch bis 19. Januar 2033