Mit einem Beil soll ein 51 Jahre alter Mann seinen Onkel in dessen Wohnhaus getötet haben. Zu Prozessbeginn vor dem Landgericht Regensburg ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger die Vorwürfe zurückweisen. Die Staatsanwaltschaft legt ihm Mord zur Last. Als erster Zeuge wurde ausführlich der Sohn des Opfers vernommen.
Der Neffe lebte seit November 2021 im Haus seines Onkels in Mintraching (Landkreis Regensburg) in der Wohnung im Obergeschoss. Bei der Tat im Mai 2023 soll der Angeklagte 13 Mal mit dem Beil auf den Kopf seines 73 Jahre alten Onkels eingeschlagen haben.
Das Werkzeug soll er mit Kunststofffolien umwickelt haben, um möglichst keine Spuren zu übertragen. Den Onkel passte er den Ermittlungen nach im Eingangsbereich des Hauses ab und schlug ihn von hinten nieder. Der Senior erlitt schwere Kopfverletzungen und starb noch am Tatort.
Konflikte und Kündigung
Der Anklage nach setzt sich das Motiv aus mehreren Aspekten zusammen: Zwischen den beiden Männern soll es immer wieder Reibereien gegeben haben, der Onkel kündigte dem Neffen die Wohnung.
Der als Zeuge geladene Sohn berichtete, sein Vater sei sehr ordnungsliebend gewesen. Unterschiedliche Auffassungen darüber hätten wohl zu Konflikten geführt. Der Vater habe sich beispielsweise geärgert, wenn abends die Haustüre nicht abgeschlossen gewesen sei.
Zudem habe sein Vater gewollt, dass seine Tochter statt des Neffen in die Wohnung einziehe. Sein Wunsch sei gewesen, dass sich die Tochter um ihn kümmern werde, falls er in Zukunft nicht mehr so fit sein sollte. Dem Sohn zufolge hatte sich der Neffe - sein Cousin - zunächst gegen die Kündigung gesperrt, diese dann aber angenommen. Die Situation schien befriedet, so der Sohn. Onkel und Neffe hätten sich etwa wieder zum Essen getroffen.
Umfangreicher Prozess

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Überdies fürchtete der heute 51-Jährige laut Anklage, sein Onkel könnte ein Alibi widerrufen, das der ihm im Sommer 2021 gab. Hintergrund war ein Strafverfahren gegen den Neffen wegen Nachstellung seiner damaligen, von ihm getrennt lebenden Ehefrau.
Die Staatsanwaltschaft sieht die Mordmerkmale Heimtücke, niedrige Beweggründe und Verdeckung einer anderen Straftat als erfüllt an. Für das umfangreiche Verfahren sind bis in den Dezember hinein zunächst fast 30 Verhandlungstermine vorgesehen.