Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeine und Krankenhaus-Hygiene (DGKH) hält die meisten Maßnahmen in der Corona-Krise im Nachhinein für sinnvoll - rät aber auch zu Verhältnismäßigkeit. "Dabei muss das gesellschaftliche Funktionieren und die gesellschaftliche Kohärenz immer im Blick gehalten werden", sagte Präsident Martin Exner vor der Enquete-Kommission des Brandenburger Landtags zu Lehren aus der Corona-Pandemie. Dies müsse "ein verbindlicher Teil des Steuerungs- und Abwägungsprozesses der Politik sein".
Der Hygieniker bezeichnete Abstand, Hygiene und den Atemschutz durch Masken sowie die Händedesinfektion als "durchaus bewährte Maßnahmen" in Krankenhäusern. Den flächendeckenden Einsatz von Luftreinigungsgeräten in Kitas sieht er kritisch, weil sie korrekt eingesetzt werden müssten. Er riet dazu, in künftigen Pandemien eine unabhängige Kommission auf gesetzlicher Grundlage zur Steuerung einzusetzen - mit Experten, Vertretern aus Politik und Wirtschaft sowie aus der Bevölkerung.
Zahlreiche Beschränkungen in der Corona-Krise
Die Corona-Pandemie ab 2020 führte dazu, dass in Deutschland zeitweise Schulen, Geschäfte und Restaurants geschlossen waren. Es gab Ausgangssperren und eine Maskenpflicht.
Die Maßnahmen waren in der Regel Entscheidungen der Ministerpräsidentenkonferenz oder der Gesundheitsministerien. Sie waren teils umstritten und es gab Proteste. Die AfD lehnte die Corona-Maßnahmen ab und zweifelte die Notwendigkeit an.
Mediziner: 2G- und 3G-Regeln waren Scheinlösungen
DGKH-Vorstandsmitglied Peter Walger sagte, erst das Aneinanderreihen der verschiedensten Maßnahmen wie Abstand, Hygiene, Masken und Lüften habe den erhöhten Schutz gebracht. Die 2G- und 3G-Regeln mit Zugang nur für geimpfte, genesene und bei 3G zusätzlich negativ getestete Personen beurteilt er jedoch kritisch. "Auch geimpfte Menschen konnten das Virus weiter übertragen", sagte Walger. "Diese ganzen 2G, 3G-Regeln haben sich im Nachhinein als Scheinlösungen dargestellt."
Der Mediziner hält einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz im Rückblick "für absolut ausreichend" für den Privatbereich und den größten Teil des medizinischen Personals. Die FFP2-Maske, die gegen Corona verpflichtend war, sei nur für ganz bestimmte medizinisch begründete Situationen vorgesehen, sagte Walger.
Die Enquete-Kommission des Brandenburger Landtags soll Empfehlungen geben, wie staatliche Eingriffe in Freiheitsrechte unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit so gering wie möglich bleiben können. Besonders umstritten waren in der Pandemie die Schließungen von Geschäften und Gaststätten sowie von Schulen.