Gewaltkriminalität
23-Jähriger wegen Messerangriffen in Heide vor Gericht

In dem Sicherungsverfahren geht es auch um die Frage, ob der geständige 23-Jährige dauerhaft in einer forensischen Psychiatrie u
In dem Sicherungsverfahren geht es auch um die Frage, ob der geständige 23-Jährige dauerhaft in einer forensischen Psychiatrie untergebracht werden muss. Foto
© Daniel Bockwoldt/dpa
Nach Messerangriffen auf zwei Menschen in Heide steht ein Mann wegen versuchten Mordes vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hält ihn für schuldunfähig. Der Beschuldigte nennt nur zögernd ein Motiv.

Nach Messerangriffen auf zwei Menschen auf dem Gelände des Westküstenklinikums in Heide steht ein 23 Jahre alter Mann unter anderem wegen versuchten Mordes vor Gericht. Der Prozess begann vor dem Landgericht Itzehoe als Sicherungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft strebt eine dauerhafte Unterbringung des geständigen Mannes in einer forensischen Psychiatrie an, weil sie ihn für schuldunfähig hält.

Der 23-Jährige räumte ein, am frühen Morgen des 3. August 2025 eine Frau und einen Tag später einen Mann mit einem Messer angegriffen und verletzt zu haben. Er war kurz nach den Taten verhaftet worden. 

Zunächst wollte der Beschuldigte nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen. Nachdem die Strafkammer das wegen des überwiegenden Informationsinteresses der Öffentlichkeit abgelehnt hatte, sagte er weiter: "Ich bereue es und mache es nicht wieder. Es war ein großer Fehler." Er habe den Mann und die Frau nicht umbringen, sondern nur leicht verletzen wollen.

Verletzte rettet sich an ihren Arbeitsplatz

Die angegriffene 40 Jahre alte Frau hatte einen Stich in den Unterarm und einen Stich in den Unterleib erlitten. Sie konnte sich schwer verletzt an ihren Arbeitsplatz in der Küche des Krankenhauses retten und wurde sofort ärztlich versorgt.

Sie sei zweimal operiert worden und leide noch heute wegen eines beschädigten Nervs im rechten Arm unter den Folgen der Tat, sagte die gehörlose Frau, deren Aussage von einer Gebärdendolmetscherin begleitet wurde. Vor allem bei der Kommunikation mittels Gebärden habe sie wegen Einschränkungen von Arm und Hand Probleme. Sie sei seit der Tat krankgeschrieben, da sie ihre Arbeit als Küchenhelferin noch nicht wieder ausüben könne. Bei der zweiten Tat wurde ein Mann mit dem Messer leicht verletzt.

Beschuldigter nennt Motiv erst nach Eingreifen von Gutachter 

Auf wiederholte Nachfrage des Vorsitzenden Richters sagte der Beschuldigte immer wieder, er wisse nicht, warum er die beiden Personen angegriffen habe. "Das kann ich nicht genau sagen." Er habe einige Tage vor den Taten extra ein Küchenmesser für die Angriffe gekauft. Die Taten habe er sofort bereut und sich danach schlecht gefühlt.

Der psychiatrische Sachverständige wies den 23-Jährigen darauf hin, dass er im Laufe des Verfahrens über Gespräche zwischen ihnen berichten werde, in denen es auch um das Motiv gegangen sei. Daraufhin sagte der Beschuldigte: "Ich habe das gemacht, weil ich schon lange observiert werde von der Polizei." Er fühle sich ständig von Polizisten in Zivil beobachtet. Stimmen höre er aber nicht, beteuerte der 23-Jährige auf Nachfrage.

Beschuldigter in forensischer Psychiatrie untergebracht

Aktuell ist der Beschuldigte in der geschlossenen Psychiatrie einer Klinik in Neustadt (Kreis Ostholstein) untergebracht. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird auch der psychiatrische Gutachter aussagen. 

Die Anklage lautet unter anderem auf versuchten Mord, weil der 23-Jährige nach Überzeugung der Anklagebehörde heimtückisch gehandelt hatte. Das heißt, die Opfer seien wehr- und arglos gewesen, weil sie von der Tat völlig überrascht wurden. Sollte der Beschuldigte wegen einer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig sein, kann er wegen der Taten nicht verurteilt werden, wird jedoch untergebracht, solange eine Gefahr von ihm ausgeht.

dpa