Grundbesitz
Hamburg wird 2026 gleich viel Grundsteuer einnehmen wie 2025

Hamburg hat es auch im zweiten Jahr nach der Grundsteuerreform geschafft, dass Immobilienbesitzer unterm Strich genauso viel Gru
Hamburg hat es auch im zweiten Jahr nach der Grundsteuerreform geschafft, dass Immobilienbesitzer unterm Strich genauso viel Grundsteuer zahlen müssen wie 2025. (Archivbild) Foto
© Ulrich Perrey/dpa
In Hamburg ist die Grundsteuer für Immobilienbesitzer neu geregelt worden. Die Stadt hatte zudem versprochen, dass unterm Strich nicht mehr oder weniger eingenommen wird.

In diesem Jahr wird die Stadt Hamburg bei den Immobilienbesitzern wieder ähnlich viel Geld durch die neue Grundsteuer einfordern wie schon 2025. Die Finanzbehörde geht davon aus, dass bis zum Ende des Jahres fast 513,03 Millionen Euro durch die Grundsteuer A (Landwirtschaft), Grundsteuer B (Wohnen und Gewerbe) und die Grundsteuer C (baureife, leerstehende Grundstücke) in die Stadtkasse fließen werden. Die Grundsteuer B macht mit gut 507,75 Millionen Euro den größten Anteil aus. Mieter sind von der Grundsteuer indirekt betroffen, weil Vermieter die Zahlung auf die Nebenkosten umlegen können.

Dass sich die Höhe der Steuereinnahmen trotz der Umsetzung der notwendigen Steuerreform unter dem Strich nicht groß ändert, war eines der Versprechen der Behörde an die Immobilienbesitzer. Diese sogenannte Aufkommensneutralität sei damit auch 2026 erneut eingehalten worden, teilte die Behörde mit.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die vorher geltende Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, da die Berechnung auf Basis teils völlig veralteter Daten erfolgte. Es wurde eine neue Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke eingeführt, um einen Anreiz für die Schaffung von Wohnraum zu schaffen.

Dadurch hatten sich die Belastungen bei den Immobilienbesitzern verschoben. "Nach bisherigen Auswertungen werden knapp 51 Prozent der Steuerpflichtigen entlastet, rund 49 Prozent erfahren eine Mehrbelastung", sagte Hamburgs Finanzminister Andreas Dressel (SPD) laut Mitteilung. 

Einsprüche, Klagen und Erlassanträge

Gegen die Grundsteuerreform hatte es in Hamburg der Behörde zufolge fast 72.000 Einsprüche gegeben. Mehr als 47.200 davon seien noch unerledigt. Zudem liegen fast 200 Klagen vor (davon 160 unerledigt) und es wurden 1.420 Anträge auf ein Erlassen der Grundsteuer gestellt, davon wurden bislang 126 Anträge bearbeitet.

dpa