Kriminalität
Nachbar mit Beil erschlagen - Prozess nicht öffentlich

Die Öffentlichkeit ist bis zur Urteilsverkündung von dem Verfahren ausgeschlossen. Foto: Leonie Asendorpf/dpa
Die Öffentlichkeit ist bis zur Urteilsverkündung von dem Verfahren ausgeschlossen. Foto
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Im Hausflur einer Doppelhaushälfte wird ein Mann von seinem Nachbarn mit einem Beil angegriffen. Das Opfer stirbt. Nun steht der Beschuldigte vor Gericht - ohne die Öffentlichkeit.

 Weil er seinen Nachbarn mit einem Beil erschlagen haben soll, muss sich ein 42-Jähriger vor dem Landgericht Hamburg wegen Mordes verantworten. Der Ukrainer war zum Tatzeitpunkt allerdings schuldunfähig, wie die Staatsanwältin zu Beginn des Prozesses sagte. Denn er habe eine psychische Erkrankung, eine Art Schizophrenie.

Aufgrund dessen habe er das Unrecht seiner Tat entweder nicht einsehen oder nicht danach handeln können. Bis zur Urteilsverkündung wird die Öffentlichkeit von dem Verfahren ausgeschlossen.

Mutmaßlicher Täter und Opfer sollen enges Verhältnis gehabt haben

Dem Mann wird vorgeworfen, sich im September 2025 im Hauseingang einer Doppelhaushälfte in Hamburg-Moorwerder von hinten seinem Nachbarn genähert und ihm mit einem Beil auf den Kopf geschlagen zu haben. Nachdem der 62-Jährige zu Boden gefallen war, soll der Beschuldigte sich auf ihn gekniet und noch mindestens sechs weitere Male auf ihn eingeschlagen haben. 

Dabei brach er ihm mehrere Rippen und zertrümmerte ihm den Schädel. Die Verletzungen waren so schwer, dass das Opfer noch am Tatort starb. Wie die Anwältin des Sohns des Getöteten vor Prozessbeginn sagte, sollen der Täter und sein Nachbar ein enges Verhältnis gehabt haben. 

Polizei findet Tatwaffe am Elbufer

Noch am selben Tag kurz vor Mitternacht soll der Ukrainer zur Polizei gegangen sein und sich gestellt haben. Daraufhin wurde er festgenommen. Im Rahmen der Ermittlungen fanden Einsatzkräfte der Wasserschutzpolizei am Elbufer in unmittelbarer Nähe des Tatorts Beweismittel, unter anderem die mutmaßliche Tatwaffe, und stellten diese sicher. 

Der Beschuldigte ist seit der Tat vorläufig in einer Untersuchungshaftanstalt untergebracht. Aufgrund seiner Erkrankung gilt er als Beschuldigter und nicht als Angeklagter.

dpa