Der Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt ist laut dem Landgericht Magdeburg wieder verhandlungsfähig. "Nach derzeitigem Stand wird der Angeklagte verhandlungsfähig sein und muss an dem Termin teilnehmen", teilte ein Gerichtssprecher mit. "Das Gericht befasst sich mit der Person des Angeklagten." Es soll etwa das Video von der Vernehmung vor dem Haftrichter angesehen und andere Aussagen des Angeklagten verlesen werden.
Zum letzten Verhandlungstermin am 18. Dezember war der 51 Jahre alte Angeklagte nicht ins Gericht gebracht worden. Ein Gefängnisarzt hatte ihm bescheinigt, nicht verhandlungsfähig zu sein aufgrund gravierender Folgen eines Hunger- und Durststreiks. Das Gericht entschied, ohne den Mann aus Saudi-Arabien weiterzuverhandeln. Die rechtlichen Voraussetzungen seien gegeben, zumal der Angeklagte die Verhandlungsunfähigkeit vorsätzlich und schuldhaft herbeigeführt habe.
Die Verteidigung des Angeklagten hatte gegen die Entscheidung des Gerichts Beschwerde eingelegt - allerdings ohne Erfolg. Das Oberlandesgericht verwarf die Beschwerde als unzulässig, hieß es in einer Mitteilung. Die Beschwerde sei unanfechtbar. "Im Strafprozess unterliegen Entscheidungen, die der Urteilsfällung vorausgehen, grundsätzlich nicht der Beschwerde", hieß es zur Begründung. Der Angeklagte habe sich an vorangegangenen Verhandlungstagen auch schon umfassend zur Sache eingelassen.
Am 20. Dezember 2024 lenkte der damals 50-jährige Taleb al-Abdulmohsen einen mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Wagen etwa 350 Meter weit über den Weihnachtsmarkt. Er war mit bis zu 48 Kilometern pro Stunde unterwegs. Ein Junge sowie fünf Frauen kamen ums Leben. Mehr als 300 weitere Menschen wurden verletzt. Der Angeklagte hat die Tat zugegeben. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg wirft ihm unter anderem Mord in sechs Fällen und versuchten Mord in 338 weiteren Fällen vor.