Anschlag auf Weihnachtsmarkt
Magdeburger Anschlags-Prozess dauert mindestens bis Sommer

Drei Berufsrichter und zwei Schöffen urteilen über den Täter im Weihnachtsmarkt-Prozess. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Drei Berufsrichter und zwei Schöffen urteilen über den Täter im Weihnachtsmarkt-Prozess. Foto
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Mehr als 300 Menschen sind beim Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt verletzt worden, sechs Menschen starben. Das Gericht hat noch jede Menge Aufklärungsarbeit vor sich.

Im Prozess zum Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt wird mit einem Urteil nicht vor dem Sommer gerechnet. Das Landgericht setzte weitere Verhandlungstermine bis zum 23. Juni an. Als nächstes wird sich das Landgericht in einer Reihe von Verhandlungstagen mit den psychischen Folgen für die Betroffenen befassen. Ab dem kommenden Dienstag sollen Betroffene gehört werden, die psychische Folgen davon getragen haben, kündigte der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg an.

Es müsse jeweils festgestellt werden, ob es zusätzlich zu den psychischen auch körperliche Folgen gegeben habe, weil das die Voraussetzung für einen Fall von Körperverletzung sei.

Sternberg kündigte an, dass nach den jeweiligen Zeugenaussagen im Verhandlungssaal die Betroffenen in gesonderten Beratungsräumen im selben Gebäude gleich mit Sachverständigen sprechen, die dann ein Gutachten erstellen. Nach einer Einarbeitungsphase mit sechs Betroffenen pro Tag sollten bei weiteren Verhandlungstagen acht Betroffene gehört und begutachtet werden.

Betroffene sollen Schlussstrich ziehen können

Sternberg hatte am vorigen Verhandlungstag nach einer Vorberatung der zuständigen Kammer des Landgerichts Magdeburg vorgeschlagen, das Verfahren auf die Fälle von Mord, versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung zu beschränken. Es gehe darum, in einer absehbaren Zeit zu einem rechtssicheren Urteil zu kommen. Betroffene sollten einen Schlussstrich ziehen können. Somit müsse das Gericht nicht jede einzelne Verästelung aufklären.

Dutzende Nebenkläger waren der Anregung des Gerichts gefolgt, das Verfahren auf diese Weise zu beschränken. Etwa 60 Personen erklärten ihre Zustimmung. Damit müssen die Betroffenen nicht als Zeugen gehört und Gutachten zu ihren psychischen und körperlichen Folgen des Anschlags erstellt werden.

Richter: Wichtige Weichenstellung

Der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg sprach von einer wichtigen Weichenstellung im Prozess. Es gehe hier um den Schuldspruch für den Angeklagten. Einem Gerichtssprecher zufolge sind 194 Nebenkläger im Verfahren zugelassen.

Laut Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte der damals 50 Jahre alte Taleb Al-Abdulmohsen am 20. Dezember 2024 einen mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Wagen etwa 350 Meter weit über den Weihnachtsmarkt gelenkt. Der Mann war dabei mit bis zu 48 Kilometern pro Stunde unterwegs. Fünf Frauen und ein neunjähriger Junge starben. Mehr als 300 Menschen wurden teils schwerst verletzt. Die Anklage wirft ihm unter anderem sechsfachen Mord und versuchten Mord in 338 Fällen vor.

dpa

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