Nach dem Urteil gegen einen Mann, der für den Unfalltod seines Sohnes verantwortlich sein soll, haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung Rechtsmittel eingelegt. Der Verteidiger des Mannes habe Berufung eingelegt, die Staatsanwaltschaft habe noch nicht entschieden, ob sie Berufung oder Revision einlegt, allerdings Rechtsmittel angekündigt, sagte der Direktor des Amtsgericht Merseburg, Markus Niester.
Der Mann war in der vergangenen Woche wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Einen Tag vor Weihnachten war der 46-Jährige mit 175 Kilometern pro Stunde in ein Stauende auf der Autobahn 9 im Saalekreis gerast. Bei dem Unfall starb der zehnjährige Sohn des Mannes, die Eltern des Kindes wurden leicht verletzt. Der Junge saß demnach ohne Kindersitz, den er eigentlich noch benötigte, auf dem Beifahrersitz des Sportwagens der Familie.
Neue Verhandlung
Im Blut des Vaters waren später im Krankenhaus Rückstände von Crystal Meth gefunden worden. Unklar blieb, ob der gelernte Maurer dadurch fahruntüchtig war. Wird nach einem Urteil Berufung eingelegt, muss der jeweilige Fall von einem übergeordneten Gericht neu verhandelt werden. Bei einer Revision wird das Urteil lediglich auf Rechtsfehler überprüft.
Vor dem Unfall, bei dem das Kind verstarb, hatte es auf der Gegenfahrbahn bereits einen anderen Unfall auf der Autobahn zwischen dem Kreuz Rippachtal und der Anschlussstelle Bad Dürrenberg gegeben. Wegen der Vollsperrung war in beide Richtungen Stau entstanden. Die Fahrbahn war teilweise gesperrt worden. Bei dem Unfall war den Angaben der Staatsanwaltschaft nach ein Schaden von 140.000 Euro entstanden.