Gericht bestätigt Verbot von Haltung von Bienenvölkern auf Balkon
Im Streit um Bienen auf einem Balkon hat das Landgericht Köln einer Wohnungseigentumsgemeinschaft Recht gegeben. Ohne ihre Zustimmung dürfen Bienenvölker nicht auf einem Balkon gehalten werden, wie das Gericht am Montag mitteilte. Es bestätigte damit im Kern eine Entscheidung des Kölner Amtsgerichts. Geklagt hatte eine Kölner Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gegen getrenntlebende Eheleute, die Miteigentümer einer Wohnung in der Anlage sind.