Allgemeinverfügung

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Bundeswehrsoldaten bei einer Übung

Auslandsreisen von Wehrfähigen: Ausnahmeregelung könnte rechtswidrig sein

Mithilfe einer Ausnahmeregelung wollte das Verteidigungsministerium Klarheit schaffen, dass wehrfähige Männer Auslandsreisen nicht genehmigen lassen müssen - es könnte dabei aber rechtswidrig gehandelt haben. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das der Nachrichtenagentur AFP am Montag vorlag. Kritisch wird darin vor allem die Regelung durch eine Allgemeinverfügung gesehen. Mit einer Gesetzesänderung will das Wehrressort nun schnellstmöglich nachbessern. 
Vereidigung von Rekruten in Berlin

Ministerium will Regelung zu Auslandsreisen von Wehrfähigen gesetzlich verankern

Das Bundesverteidigungsministerium will die Ausnahmeregelung zur Genehmigungspflicht bei längeren Auslandsreisen wehrfähiger Männer schnellstmöglich auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Ein entsprechender Passus soll im geplanten Reservestärkungsgesetz verankert werden, sagte eine Sprecherin des Bundesverteidigungsministeriums am Montag in Berlin. „Damit nutzen wir jetzt den schnellstmöglichen Weg, um im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens für weitere Rechtssicherheit zu sorgen und mögliche Unklarheiten da auch auszuräumen.“