Bundesverfassungsgericht lehnt BSW-Anträge zu Neuauszählung von Bundestagswahl ab
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, noch vor Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses zur Bundestagswahl eine Neuauszählung der Stimmen zu erreichen. Das Gericht lehnte am Donnerstag in Karlsruhe mehrere entsprechende Eilanträge des BSW sowie von Parteimitgliedern und Wahlberechtigten ab. Damit kann das amtliche Endergebnis wie geplant am Freitag veröffentlicht werden. (Az. 2 BvE 6/25 u.a.) BSW-Chefin Sahra Wagenknecht bedauerte die Entscheidung und bekräftigte ihre Zweifel am Wahlergebnis.