63.000 Euro weg, Tausende CDs ein Fall für den Schredder, sein Ruf als kreativer Musiker ruiniert - für Erfolgsrapper Bushido kann das Plagiats-Urteil des Hamburger Landgerichts vom Dienstag böse Konsequenzen haben. Bushido hat dem Urteil zufolge große Teile seiner Hits von einer weitgehend unbekannten französischen Band geklaut. Das Landgericht verurteilte den Musiker sowie seine Plattenfirma und den Musikverlag Universal deshalb wegen Plagiats.
Die französische Gothic-Band Dark Sanctuary hatte Bushido in dem Zivilprozess verklagt, weil er unerlaubt 16 Titel von ihr verwendet und als seine eigenen ausgegeben habe. Das Landgericht verurteilte den 31-jährigen Musiker jetzt zur Zahlung von 63.000 Euro Schadenersatz an die Autoren der Songs. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bushidos Managementfirma und seine Plattenfirma Universal wollten sich nicht äußern.
Das Gericht ordnete an, elf CDs beziehungsweise Sampler müssten aus dem Verkauf genommen und geschreddert werden, wenn Titel mit gestohlenen Teilen auf ihnen zu hören seien. Dazu gehört Bushidos Erfolgs-Platte "Von der Skyline zum Bordstein zurück". Allein auf diesem Album, das dem deutschen Rapper eine Platin-Auszeichnung eingebracht hatte und mehr als 200.000 mal verkauft worden war, erkannten die Franzosen demnach bei acht Musikstücken ihre eigenen Titel wieder. Insgesamt könnten Zigtausend CD-Exemplare betroffen sein, die nach dem Urteil aus den Läden zurückgeholt werden müssen.
"Bushido hat sich mit fremden Federn geschmückt", sagte der Vorsitzende Richter Bolko Rachow. Der Rapper hat nach Überzeugung der Richter in 13 von 16 umstrittenen Titeln sogenannte "urheberrechtlich geschützte Tonfolgen" benutzt, unter Musikern Loops genannt. Die Loops hatte Bushido laut Gericht dann mehrfach hintereinander geschnitten und einen neuen Text darübergelegt.
Die Richter sprachen den französischen Künstlern auch deshalb Schadenersersatz zu, weil Bushido ungefragt seine teils brutalen Texte über ihre Musik gelegt hatte. "Da hätte man fünfmal fragen müssen", sagte Richter Rachow.
Das Gericht verurteilte Bushido und seine Plattenfirma außerdem dazu, umfangreich über Verkäufe und andere Erlöse durch die umstrittenen Titel Auskunft zu geben. Dadurch könnten die Kläger noch weitere Schadenersatzansprüche geltend machen. Auch die Einnahmen aus der Rechteverwertung GEMA stehen laut Urteil den Klägern zu. Diese Forderungen können sich nach konservativen Schätzungen auf mehrere zehntausend Euro summieren.
Das Gericht will nun elf CDs von Bushido beziehungsweise Sampler mit Songs von ihm aus dem Handel nehmen und vernichten lassen. Neben "Von der Skyline zum Bordstein" geht es etwa um "Janine", "Bravo Hits 56" und "The Dome Vol. 41". Die geklauten Songs sind laut Gericht unter anderem: "Sex in the City", "Bloodsport", "Goldrapper", "Janine", "Es ist ok", "Träne aus Blut" oder "Wieder von der Skyline zum Bordstein zurück".
Bushido wurde nach dem Erscheinen des Albums "Von der Skyline zum Bordstein zurück" 2006 mit dem MTV Europe Music Award in der Kategorie "Best German Act" geehrt. Auch im Jahr darauf holte er sich den Titel. 2007 und 2008 erhielt er außerdem den Echo für den besten Hip-Hop-Act Deutschlands.
Mit seiner im September erschienenen Autobiografie schaffte der in Bonn und Berlin aufgewachsene Musiker tunesischer Abstammung den Sprung in die Bestsellerlisten. Seine Film-Biografie "Zeiten ändern Dich" läuft derzeit im Kino. Wegen mehrerer Texte wurde ihm Frauen- und Schwulenfeindlichkeit vorgeworfen.
Zu dem Prozess am Dienstag in Hamburg war der Musiker nicht erschienen. Gegen das Urteil können er und die Plattenfirma innerhalb von vier Wochen nach der Zustellung Berufung einlegen.