Rechtsstreit um Zwergspitz: Klägerin bekommt Hund von Bekannter nicht zurück
Nachdem eine Frau ihren Hund während einer Risikoschwangerschaft einer Bekannten überlassen hatte, bekommt sie den Zwergspitz nach einer Gerichtsentscheidung nicht zurück. Das Eigentum an dem Hund sei auf die Bekannte übergangen, entschied das Landgericht Köln laut Mitteilung vom Montag. Nach fast zwei Jahren in der Obhut der Bekannten könne nicht mehr von einer nur vorübergehenden Überlassung des Hundes ausgegangen werden.