Das Landgericht bestätigte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts in Leverkusen. Die Klägerin hatte demnach ihren Zwergspitz im August 2022 wegen einer Risikoschwangerschaft zunächst probeweise an eine Bekannte abgegeben. Dabei händigte sie auch den Hunde- und Impfpass aus, behielt jedoch die Zuchtpapiere.
Die Freundschaft der beiden kriselte nach Übergabe des Hundes, wie das Gericht weiter mitteilte. Im März 2023 meldete die Beklagte den Hund bei der Stadt auf ihren Namen um und zahlte Hundesteuer. Die Klägerin forderte den Hund jedoch 2024 zurück. Sie argumentierte, dass sie den Hund nur vorübergehend wegen der Risikoschwangerschaft an die Beklagte übergeben habe.
Das Amtsgericht Leverkusen war nach Zeugenvernehmungen jedoch zu dem Schluss gekommen, dass die Klägerin ihr Eigentum an dem Hund durch schlüssiges Verhalten an die Beklagte übertragen hatte. Zwar sei die Übergabe anfangs nur probeweise erfolgt. Seit 2023 kam aber allein die Beklagte für Steuern und Pflegekosten des Hundes auf.
Beide Parteien seien somit durch schlüssiges Verhalten übereingekommen, dass der Hund dauerhaft bei der Beklagten verbleiben soll. Die Klägerin habe daher keinen Herausgabeanspruch. Die Entscheidung fiel bereits im September.