Gerichtsentscheidung

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Darstellung der Justitia

Urteil aus Hessen: Mentorin darf als "toxisch" bezeichnet werden

Eine Mentorin darf laut einer Gerichtsentscheidung aus Hessen als "toxisch" und "manipulativ" bezeichnet werden. Dabei handle es sich nicht um unwahre Tatsachenbehauptungen, sondern um Meinungsäußerungen, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Montag mit. Es wies den Unterlassungsantrag einer Bewusstseinstrainerin ab. Konkret ging es um Äußerungen einer ehemaligen Klientin. (Az.: 3 W 6/26)
Zaun vor Gefängnis

Gericht: Kündigung von Justizbeamtin wegen Beziehung mit Häftling in Hessen rechtens

Hat eine Justizvollzugsbeamtin eine Beziehung mit einem Häftling, darf sie laut einer Gerichtsentscheidung aus Hessen fristlos gekündigt werden. Sie habe das Vertrauen ihres Dienstherrn nachhaltig und endgültig zerstört, teilte das Verwaltungsgericht Darmstadt am Donnerstag mit. Es lehnte einen Eilantrag der Frau ab, weil sie mehrere beamtenrechtliche Dienstpflichten verletzt hatte. (Az.: 1 L 2791/25.DA)
Mann mit Rollstuhl an Treppe

Gericht: Keine Kostenübernahme für dreiwöchige Japanreise trotz Behinderung

Trotz Behinderung hat ein Mann einer Gerichtsentscheidung zufolge keinen Anspruch auf die Übernahme von Mehrkosten für eine dreiwöchige Japanreise in Höhe von 50.000 Euro. Das baden-württembergische Landessozialgericht in Stuttgart lehnte einen entsprechenden Antrag ab, wie es am Mittwoch mitteilte. Zur Begründung hieß es, dass die Ausgaben für die Fernreise gemessen an denen eines Durchschnittsbürgers nicht angemessen seien.  
Schild an Polizeiwache

Gericht: Einmaliger Harnstein kein Ausschlussgrund für Polizeibewerber

Ein einmaliger Harnstein darf laut einer Gerichtsentscheidung nicht zum Ausschluss eines Polizeibewerbers führen. Das laufende Bewerbungsverfahren des Antragstellers für eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst im Jahr 2027 sei fortzuführen, entschied das Verwaltungsgericht Aachen laut Mitteilung vom Montag. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass der Bewerber aufgrund des einmaligen Harnsteins vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze dienstunfähig werde.