Gericht: Kein Recht auf Sperrung von öffentlichem Gehweg auf Privatgrundstück
Ein Grundstückseigentümer darf laut einer Gerichtsentscheidung einen über sein Grundstück verlaufenden Gehweg nicht absperren. Der Kläger sei nicht berechtigt, Passanten von der Nutzung des öffentlichen Gehwegs auszuschließen, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz laut Mitteilung vom Mittwoch. Der Gehweg sei bereits seit Jahrzehnten Teil einer öffentlichen Straße. Das Eigentumsrecht des Klägers sei insoweit eingeschränkt, hieß es.