Gericht: Einmaliger Harnstein kein Ausschlussgrund für Polizeibewerber
Ein einmaliger Harnstein darf laut einer Gerichtsentscheidung nicht zum Ausschluss eines Polizeibewerbers führen. Das laufende Bewerbungsverfahren des Antragstellers für eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst im Jahr 2027 sei fortzuführen, entschied das Verwaltungsgericht Aachen laut Mitteilung vom Montag. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass der Bewerber aufgrund des einmaligen Harnsteins vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze dienstunfähig werde.