Der 46-Jährige tippte 2024 während einer Autobahnfahrt auf das Touchdisplay einer E-Zigarette, um deren Dampfstärke zu ändern. Rechtlich gesehen handelt es sich bei einer E-Zigarette mit Display laut Oberlandesgericht um einen "Berührungsbildschirm", der im Fall von Angaben zur Dampfstärke auch Informationen bereitstellt.
Die Bedienung einer solchen E-Zigarette begründe "ein erhebliches Ablenkungspotenzial für den Fahrzeugführer", hieß es weiter. Daher sei die Einstellung der Dampfstärke über das Touchdisplay im Straßenverkehr verboten.
Die Geldbuße hatte zunächst das Amtsgericht Siegburg verhängt. Der Autofahrer legte dagegen Rechtsbeschwerde ein, weshalb sich das Oberlandesgericht mit dem Fall beschäftigte. Neben dem Bußgeld droht dem Autofahrer auch die Eintragung eines Punkts in der Verkehrssünderdatei in Flensburg.