Verfassungsbeschwerde gegen Tabaksteuer für E-Zigaretten scheitert
Eine Beschwerde gegen die Tabaksteuer auf sogenannte Liquids für E-Zigaretten ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Sie wurde nicht zur Entscheidung angenommen, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Konsumenten von E-Zigaretten sowie Unternehmen, die sie herstellen, hatten sich an das Gericht gewandt. (Az. 1 BvR 1177/22)