Die Nachrichtenagentur ddp darf nach einer Gerichtsentscheidung nicht mehr die Behauptung verbreiten, Bundeskanzler Gerhard Schröder färbe sich die Haare. Mit dieser Entscheidung gab das Hamburger Landgericht einer Unterlassungsklage Schröders gegen die Nachrichtenagentur Recht. Diese hatte ein Interview mit der Imageberaterin von Sabine Schwind von Egelstein veröffentlicht, in dem diese sagte, Schröder würde glaubwürdiger wirken, wenn er sich »die grauen Schläfen nicht wegtönen würde«.
Zitat hätte hinterfragt werden müssen
Richter Andreas Buske erklärte zur Begründung, die Verbreitung des Zitats einer Imageberaterin sei nicht rechtmäßig gewesen und hätte von ddp stärker hinterfragt werden müssen. »Es wäre eine sorgfältige Recherche nötig gewesen«, sagte Buske. Die Nachrichtenagentur hätte sich bei der von ihr zitierten Imageberaterin erkundigen müssen, ob ihre Aussage auf einer Tatsache oder nur einer Vermutung beruhe.
Richtigstellung nicht ausreichend
Wegen einer Beschwerde des Kanzlers gegen die Behauptung hatte ddp nach der Veröffentlichung des Interviews zwar eine Richtigstellung an die Zeitungen geschickt, diese sei nach Ansicht des Gerichts aber nicht uneingeschränkt gewesen, da dort nur die Ansicht des Kanzlers wiedergegeben worden sei. Schröder hatte nach dem Bericht erklärt, er lege Wert auf die Feststellung, dass sein Haar nicht gefärbt sei.
Berufung angekündigt
Der Anwalt der Nachrichtenagentur, Klaus Sedelmeier, kündigte Berufung gegen das Urteil an. Notfalls werde er bis zum Bundesgerichtshof gehen: »Es war klar, dass bei diesem Thema mit einem leicht ironischen Unterton geschrieben wurde, aber es war unzweifelhaft die Meldung zurückgezogen und richtig gestellt hat.« Er könne das Urteil nicht nachvollziehen. ddp habe mit der Veröffentlichung keinen Fehler begangen, weil nur das Zitat einer dritten Person verbreitet worden sei.
Star-Friseure geben eidesstattliche Versicherung
Einen wesentlichen Anteil am positiven Urteil für Schröder hatten seine Friseure Udo Walz und Stephan Krause. Diese hatten bereits vor Beginn des Prozesses Anfang April eidesstattliche Erklärungen abgegeben, dass die Kanzlerhaare nicht gefärbt oder getönt seien.