Im Streit um die Haarfarbe von Bundeskanzler Gerhard Schröder gibt das Landgericht Hamburg heute sein Urteil bekannt. Das Gericht entscheidet über eine Unterlassungsverfügung, die Schröder gegen die Nachrichtenagentur ddp angestrengt hatte. Der Kanzler will der Agentur die weitere Verbreitung eines Zitats verbieten lassen, wonach er sich die Haare färbe oder töne.
Von grauen Schläfen und Überzeugungskraft
In einem ddp-Bericht über Schröder war die Imageberaterin Sabine Schwind von Egelstein mit der Aussage zitiert worden: »Es käme seiner Überzeugungskraft zugute, wenn er sich die grauen Schläfen nicht wegtönen würde.« Einen Tag später verbreitete die Agentur auf Verlangen Schröders eine Richtigstellung und sicherte zu, sie werde das Zitat nicht wiederholen. Die Nachrichtenagentur schrieb in der Richtigstellung: »Bundeskanzler Gerhard Schröder legt Wert auf die Feststellung, dass seine Haare weder gefärbt, noch getönt sind. Die Behauptung von Egelsteins, Gerhard Schröders Haare seien gefärbt oder getönt, ist nach Angaben des Bundeskanzlers unwahr, was wir hiermit richtig stellen.«
Schröder hatte danach eine Einstweilige Verfügung gegen ddp erwirkt. Er forderte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, was ddp aber nicht akzeptierte. Das führte zum Prozess.