Die gesetzliche Krankenversicherung ist nach einer Gerichtsentscheidung nicht verpflichtet, Männern mit Glatze eine Perücke zu bezahlen. Es verstoße nicht gegen das Gleichheitsrecht, dass nur Frauen Anspruch auf Kostenübernahme hätten, befand das Dresdner Sozialgericht in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. Die Krankenkasse müsse für Haarersatz nur dann aufkommen, wenn die Glatze so entstellend wirke, dass der Betroffene vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werde. Dies sei bei Männern aber nicht der Fall (Az: S 18 KR 1380/04). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
46-Jähriger hatte geklagt
Geklagt hatte in dem Fall ein 46 Jahre alter Mann aus Sachsen, der das Kopfhaar einschließlich Augenbrauen und Wimpern vollständig verloren hat. Seine Krankenkasse weigerte sich, ihm eine Perücke für 440 Euro zu zahlen. Der Mann zog daraufhin vor das Sozialgericht Dresden, weil er unter seiner Haarlosigkeit leidet und befürchtet, ohne Perücke verspottet zu werden. Das Gericht sieht in der Entscheidung der Krankenkasse keine Diskriminierung von Männern. Anders als bei Frauen sei unfreiwilliger Haarverlust bei ihnen weit verbreitet und als nichts Ungewöhnliches akzeptiert.
Das Gericht betonte, es habe wegen der grundsätzlichen Bedeutung allerdings die Berufung zugelassen. Das Bundessozialgericht habe in einem ähnlichen Fall zwar auch die Klage abgewiesen. Die Entscheidung stamme aber aus dem Jahr 1981 und sei damit relativ alt. Die Richter verwiesen zugleich auf eine neuere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2002. Das hatte die unterschiedliche Behandlung von verbeamteten Frauen und Männern bei der Versorgung mit Perücken durch die Beamtenbeihilfe als diskriminierend gewertet und der Klage eines Beamten stattgegeben. Während gesetzlich Versicherte in Streitfällen vors Sozialgericht ziehen, sind für Klagen von Beamten gegen Entscheidungen der Beamtenbeihilfe die Verwaltungsgerichte zuständig.