Sozialgericht: Rentenversicherung muss "aktiv" über Teilrentenbezug aufklären
Rentenversicherungsträger müssen Versicherte einem Urteil zufolge "aktiv" über Möglichkeiten für einen Teilrentenbezug aufklären. Andernfalls können sie auch zu rückwirkenden Neubescheiden über Altersrenten verpflichtet werden, wie das Sozialgericht im niedersächsischen Hannover in einer Donnerstag bekanntgegebenen Entscheidung betonte. Der Anspruch auf Aufklärung ergebe sich aus dem "gesetzgeberischen Ziel" des sogenannten Flexirentengesetzes, das im Jahr 2017 in Kraft getreten war. (Az. S 78 R 8/21).