Das Potenzmittel "Viagra" gibt es auch auf Krankenschein. Ein Versicherter habe Anspruch auf Behandlung, und dazu gehöre auch die Versorgung mit Arzneimitteln, entschied das Sozialgericht Itzehoe (AZ: S9KR 137/01).
Im vorliegenden Fall verurteilte das Sozialgericht in Itzehoe die Krankenkasse AOK, einem 62 Jahre alten Kassenpatienten jeden Monat vier ärztlich verordnete "Viagra"-Tabletten zu bezahlen. Für die Krankenkasse ist der Richterspruch eine Einzelfall-Entscheidung: "Es gibt kein Grundsatzurteil, dass gesetzlich Versicherte mit Erektionsstörung Anspruch auf die Versorgung mit einem Potenz steigernden Mittel haben", sagte AOK-Sprecher Norbert Schleert.
Der 62-Jährige litt an einer durch Diabetes verursachten Erektionsstörung. Der Versicherte habe als Patient Anspruch auf eine Behandlung, entschied das Gericht: Die Dosis soll dem Patienten jedoch keine "maximale Bedürfnisbefriedigung" verschaffen, sondern lediglich das "Notwendige", heißt es in dem Urteil.