Gerichtsurteil Praxisgebühr darf eingezogen werden

Nach einem Urteil des Düsseldorfer Sozialgerichts gibt es keine rechtlichen Bedenken, dass die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein die Praxisgebühr eintreibt. Dennoch musste die KV eine Niederlage einstecken.

Im bundesweit ersten Verfahren gegen einen Verweigerer der Praxisgebühr hat das Düsseldorfer Sozialgericht einen 49-jährigen Mann zur Zahlung der zehn Euro Pauschale verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts sind die Kassenärztlichen Vereinigungen dafür zuständig, die Gebühr stellvertretend für die Ärzte von den Patienten einzuklagen. In seinem Urteil verwies das Gericht auf den Bundesmanteltarifvertrag für Ärzte. Dieser weise den Kassenärztlichen Vereinigungen die Zuständigkeit für das Einklagen zu. Der beklagte Patient hatte sich im April 2004 behandeln lassen und die Gebühr trotz Mahnungen nicht bezahlt. Er hatte angegeben sich in einer finanziellen Zwangslage zu befinden.

Keine Mahnkosten

Wer die Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro nicht zahlt, muss beim späteren Eintreiben des Geldes jedoch keine Mahn-, Porto- oder Gerichtskosten bezahlen. Bundesweit verweigern rund 350.000 Patienten die Praxisgebühr. Das Urteil stieß bei der KV Nordrhein auf Kritik.

AP · Reuters
Reuters/AP