BGH stärkt Vermieterrechte im Streit um Wasserzähler

Vermieter dürfen zur Abrechnung von Wasserkosten auch die Zählerangaben von nicht geeichten Wasseruhren nutzen.

Vermieter dürfen zur Abrechnung von Wasserkosten auch die Zählerangaben von nicht geeichten Wasseruhren nutzen. Sie müssen in solchen Fällen etwa durch eine staatliche Prüfstelle nachweisen lassen, dass die Geräte während des Ablesezeitraums richtig funktionierten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil am Mittwoch. (VIII ZR 112/10)

AFP
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