Laut Gerichtsangaben bezieht die Klägerin Bürgergeld vom beklagten Jobcenter Köln. 2019 kaufte sie eine Gleitsichtbrille. Im Jahr darauf wurden die Gläser bei einem Sturz beschädigt. Das Jobcenter lehnte ihren Antrag auf Übernahme der Reparaturkosten von 780 Euro ab. Vor dem Sozialgericht Köln scheiterte die Frau mit ihrer Klage zunächst.
Das Landessozialgericht änderte das Urteil und sprach der Klägerin 256 Euro zu. Grundsätzlich besteht zwar vorrangig ein Anspruch gegen die gesetzliche Krankenversicherung. Dieser Anspruch sei aber ausgeschlossen gewesen, weil die Klägerin den Beschaffungsweg nicht eingehalten habe. In einem solchen Fall trete das Jobcenter als Ausfallbürge ein.
Der Betrag von 256 Euro für die Versorgung mit Standardgläsern entspreche dem medizinisch notwendigen Bedarf, hieß es weiter. Ein Anspruch auf Gläser aus teurerem Material bestehe hingegen nicht. Das Urteil fiel Mitte Februar, es ist rechtskräftig.