Der Servicetechniker soll am 6. Februar 2023 bei Wartungsarbeiten an einem Blockheizkraftwerk ein Einlassventil nicht ordnungsgemäß nachjustiert haben. Ihm hätte dem Vorwurf zufolge auffallen müssen, dass das Einlassventil nicht mehr ausreichend dicht war.
Laut Anklage führte das Versäumnis zu einer Rückzündung in einem Ansaugtrakt. Dadurch habe sich ein Luftfilter entzündet. In der Folge wurden das Blockheizkraftwerk und später große Teile des Firmenareals in Brand gesetzt, darunter auch eine Werkhalle.
Der Brand hatte weitreichenden Folgen für den Betrieb und die Belegschaft. Er hätte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft durch eine ordnungsmäßige Wartung verhindert werden können.
Der Beschuldigte machte zum Vorwurf bislang keine Angaben. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Landgericht Ulm. Bei einer Verurteilung drohen bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe.