Angeklagt war der Jugendliche aus dem Kreis Mainz-Bingen, weil er sich spätestens seit Anfang 2023 als damals 14-Jähriger im Internet religiös radikalisiert haben soll. Dabei entwickelte er laut Anklage Sympathien und Bewunderung für islamistische, extremistische und terroristische Vereinigungen. Außerdem habe er in sozialen Netzwerken Gewaltvideos und Propaganda der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) verbreitet.
Die Taten soll er zwischen März 2023 und November 2024 begangen haben. Der Jugendliche wurde Ende November 2024 festgenommen, weil Hinweise auf den Bau einer Rohrbombe vorlagen. Der Vorwurf der Anschlagsplanung mit selbstgebauten Rohrbomben war nach Abschluss der Ermittlungen jedoch nicht Teil der Anklage. Das Urteil in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt fiel am Mittwoch.