Seit Anfang 2024 gilt in Deutschland das Gesetz für die kommunale Wärmeplanung. Es sieht vor, dass Großstädte ab 100.000 Einwohnern bis Mitte 2026 eine Wärmeplanung vorlegen. Dazu gehört etwa, wo eine Fernwärmeversorgung geplant ist oder wo ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll. Kleinere Städte und Gemeinden haben bis Mitte 2028 Zeit.
Kommunale Wärmepläne sollen aufzeigen, wie der Wärmebedarf einer Kommune künftig klimaneutral gedeckt werden kann, welche Infrastrukturen dafür angepasst oder neu aufgebaut werden müssen und wo sich erneuerbare Energien oder Abwärmequellen effizient nutzen lassen.
Besonders weit fortgeschritten ist die kommunale Wärmeplanung demnach in Baden-Württemberg, wo in knapp einem Viertel der Gemeinden bereits ein fertiger Wärmeplan vorliegt. In Schleswig-Holstein sind es zwar nur 3,2 Prozent, diese decken jedoch fast 45 Prozent der Landesbevölkerung ab.