Mit dem Strafmaß folgte das Gericht der Forderung der Bundesanwaltschaft. Die Verteidiger hatten ebenfalls auf eine lebenslange Haftstrafe plädiert, sie sahen allerdings nicht die besondere Schuldschwere.
Die tödliche Attacke im Mai vergangenen Jahres hatte kurz vor der Europawahl für verschärfte Debatten über Migration gesorgt. A. soll die Tat als Sympathisant der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) als Attacke auf eine islamkritische Kundgebung begangen haben.
Er attackierte zunächst den Hauptredner und erstach danach den 29-jährigen Beamten. Im Prozess gestand er die Tat und entschuldigte sich in seinem letzten Wort bei den Angehörigen des getöteten Polizisten.
Er gab an, sich in Chats in sozialen Netzwerken radikalisiert zu haben und manipuliert worden zu sein. Auslöser seiner Radikalisierung war demnach das Vorgehen Israels in Gaza nach dem Angriff der radikalislamischen Hamas im Oktober 2023.