Die Kammer sah es demnach als erwiesen an, dass der Angeklagte seine ehemalige Freundin im vergangenen November in Genthin mit einer Axt bedrohte, schlug und bis zur Bewusstlosigkeit würgte. Deswegen wurde er auch wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Trotz eines daraufhin vom Amtsgericht Burg erlassenen Annäherungsverbots habe sich der Mann Ende Januar Zutritt zur Wohnung des Opfers verschafft und die Frau durch sechs Stiche mit einem Küchenmesser getötet. Dabei habe er dem Opfer auch die Kehle durchgeschnitten.
Das Gericht sah den Angaben zufolge eine Reihe von Motiven für die Tat, darunter Eifersucht. Die Richter sahen Mordmerkmale wie niedrige Beweggründe oder Heimtücke aber nicht als erfüllt an. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Mordes gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.